Bei den Besonderen Wohnformen, ursprünglich auch bekannt durch Begriffe wie die Stationäre Eingliederungshilfe oder das Stationäre Betreute Wohnen, handelt es sich um Wohnformen, die insbesondere für erwachsene Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen geeignet sind. Dabei werden die Bewohner:innen entweder vollstationär oder teilstationär betreut.
Die besondere Wohnform bietet Betroffenen eine umfassendere Versorgung als sie im ambulanten Bereich erforderlich ist. Häufige Schwerpunkte in der Arbeit mit den Betroffenen sind:
Durch die Umstellung des Bundesteilhabegesetzes wird im Eingliederungshilferecht zwischen Fach- und existenzsichernden Leistungen unterschieden.
Die Fachleistungen werden durch das Personal in Form von Unterstützungs- und Assistenzleistungen erbracht. Existenzsichernde Leistungen hingegen sind Geldleistungen, welche Menschen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts erhalten.
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