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Digital Services Act – das Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste (englisch Digital Services Act, DSA) zielt auf ein siche(-re)res und verantwortungsvolle(-re)s Online-Umfeld ab. Die Vorschriften im Gesetz über digitale Dienste sind ein gesamtheitliches Regelwerk für die Europäische Union. Sie schützen Nutzende besser und bieten Unternehmen im gesamten Binnenmarkt Rechtssicherheit. Das DSA gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbraucher:innen Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln.

Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzer:innen. Hierunter fällt unter anderem die Redefreiheit im Internet. Für große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzende erreichen, gelten besondere Sorgfaltsanforderungen, wie zum Beispiel die Pflicht zur Risikoanalyse und Risikominimierung. Hierzu sollen illegale Inhalte auf Plattformen nachhaltiger bekämpft werden. Dies betrifft neben Hassrede beispielsweise auch gefälschte Produkte, die zum Kauf angeboten werden. Zudem soll die Entscheidungsfreiheit und Autonomie der Nutzenden gestärkt werden, beispielsweise durch das Verbot sogenannter „dark patterns“, bei denen Nutzer:innen zu Entscheidungen verleitet werden können, die sie nicht frei getroffen hätten.

Zentrale Ziele des Gesetzes über digitale Dienste

Über klare und verhältnismäßige Vorschriften werden zunächst Verbraucher:innen und deren Grundrechte im Internet geschützt. Zudem werden neben Innovation und Wachstum auch die Wettbewerbsfähigkeit gefördert und die Expansion kleinerer Plattformen sowie von KMU und Start-ups erleichtert. Im Sinne der europäischen Werte werden die Rollen der Nutzenden, Plattformen und Behörden neu austariert – Bürger:innen stehen hierbei im Mittelpunkt.

Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob diese in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Online-Anbieter sind zum Beispiel Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen
( >10 % der 450 Millionen Verbraucher:innen in Europa erreichen) gelten besondere Vorschriften, weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen.

Die neuen Vorschriften gelten seit dem 17.02.2024 für alle Plattformen. Für die sogenannten sehr großen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU gelten diese Vorschriften bereits seit Ende August 2023.

Die Kommission wird das Gesetz über digitale Dienste gemeinsam mit den nationalen Behörden durchsetzen. Diese werden die auf ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Plattformen bei der Einhaltung der Vorschriften beaufsichtigen. Die Kommission ist in erster Linie für die zusätzlichen Verpflichtungen sehr großer Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen zuständig, zum Beispiel für Maßnahmen zur Minderung systemischer Risiken.

Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden.