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Qualifizierte und Unterstützende Assistenz

Durch die aktuelle Umstellung des Bundesteilhabegesetzes ändert sich das Finanzierungsmodell der Eingliederungsbegleitung und es wird zwischen Qualifizierter sowie Unterstützender Assistenz unterschieden. Die Veränderungen bedeuten für viele soziale Unternehmen eine herausfordernde Umstellung. Wir von BEWO-Online möchten Sie dabei unterstützen und haben Ihnen die relevanten Informationen zusammengefasst.

Umstellung der Fachleistungsstunde

Um mehr Menschen mit einer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) überarbeitet. Der Fokus soll nicht auf Defizite einer Person gerichtet werden. Im Sinne des bio-psycho-sozialen Modells soll der Mensch mit seinen Kontextfaktoren, Wünschen und Interessen wahrgenommen und darauf basierend eine individuelle Unterstützung konzipiert werden. Daher treten in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2021 schrittweise durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) Änderungen der Betreuungsstunden in Kraft, die für Anbieter:innen im ambulant betreuten Wohnen Veränderungen mit sich bringen.

Die bisher bekannte Fachleistungsstunde (FLS) wird auf die qualifizierte und unterstützende Assistenz umgestellt. Anders als bisher werden die Vergütungssätze nicht mehr pauschal fortgeschrieben. Stattdessen wird es Entgeltverhandlungen zwischen den Kostenträgern und Leistungserbringern geben auf die sich die Anbieter:innen gezielt vorbereiten müssen. Dabei werden die Beträge für z.B. die Miete, Sachkosten und die qualifizierte sowie unterstützende Assistenz festgelegt. Doch wo liegt der Unterschied zwischen den Assistenzleistungen?

Qualifizierte Assistenz

Für die qualifizierte Assistenz werden nur qualifizierte Fachkräfte eingesetzt, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben (z.B. Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen oder Ergotherapeut:innen).

Die Aufgaben der qualifizierten Assistenz orientieren sich an den im Bedarfsentwicklungsinstrument (BEI) festgelegten individuellen Zielen der betreuten Person. Die qualifizierte Assistenz erarbeitet mit den Klient:innen zum Beispiel einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld oder den Aufbau stabiler, sozialer Kontakte. Hier wird die betreute Person angeleitet, selbstständig Probleme zu lösen und Kompetenzen auszubauen.

Sie möchten mehr über den BEI_NRW erfahren? Lesen Sie hier, wie der BEI aufgebaut ist und wie BEWO-Online den BEI für Sie in der Software integriert hat.

Unterstützende (einfache) Assistenz

Die unterstützende Assistenz ist für Hilfestellungen im Alltag zuständig, auf die die betreute Person aufgrund ihrer Einschränkung angewiesen ist. Die unterstützende Assistenz erledigt somit Aufgaben für die Klient:innen, die sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung nicht selbst übernehmen können.

Eine Person im Rollstuhl kann somit von einer unterstützenden Assistenz zur Arbeit gefahren werden oder Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung bekommen. Auch diese Ziele sind im BEI definiert. Die Mitwirkung und Mitbestimmung des Leistungsempfängers stehen weiterhin im Vordergrund.

Das Ziel ist es, die Umstellung des Bundesteilhabegesetzes bundesweit einheitlich umzusetzen. Mit BEWO-Online entscheiden Sie sich für eine Software, die die Funktionen stetig an aktuelle Anforderungen anpasst. Das erleichtert Ihren bürokratischen Aufwand, sodass Sie sich auf die wertvolle Arbeit mit Ihren Klient:innen konzentrieren können.

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Weiterführende Links

https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/aenderungen-im-einzelnen/

https://shorturl.at/ilwx5