Software für die Eingliederungshilfe: Veränderte Arbeitsstrukturen durch moderne Lösungen einfacher umsetzen

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes in der Eingliederungshilfe im Jahr 2020 haben sich sowohl die rechtlichen als auch strukturellen Grundlagen für Leistungserbringer:innen erheblich verändert. Ziel dieser Reform ist es, Menschen mit Behinderungen stärker in ihren individuellen Bedürfnissen zu unterstützen und ihre Selbstbestimmung zu fördern. 

Gleichzeitig brachte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in der Eingliederungshilfe jedoch neue Anforderungen an die Arbeitsprozesse mit sich. Angesichts dieser Veränderungen werden digitale Lösungen zunehmend unverzichtbar, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. 

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen und strukturellen Veränderungen der Eingliederungshilfe, insbesondere durch das BTHGWir betrachten außerdem die verschiedenen Leistungen der Eingliederungshilfe und Herausforderungen mit denen Fachkräfte konfrontiert sind – von komplexen Rechtsgrundlagen bis hin zu regionalen Unterschieden der Anforderungen von Kostenträgern. Abschließend zeigen wir, warum es für Leistungserbringer*innen entscheidend ist, auf die Welle der Digitalisierung aufzuspringen, die durch die Entwicklungen der letzten Jahre vorangetrieben wurde.

Inhaltsverzeichnis

Änderungen durch das BTHG in der Eingliederungshilfe – eine kurze Übersicht

Mit dem Inkrafttreten des BTHG am 1. Januar 2020 wurde das System der Eingliederungshilfe grundlegend neu strukturiert. Wichtige Änderungen umfassen: 

  • Verlagerung der Rechtsgrundlage – SGB IX oder XII?: Eine der wesentlichen Änderungen ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII. Dadurch sind nun viele Regelungen für die Eingliederungshilfe im SGB IX verankert, insbesondere in den Paragraphen zur Eingliederungshilfe (§§ 90 ff. SGB IX).
     
  • Veränderte Struktur der Wohnformen: Anstelle der klassischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen gibt es nun personenzentrierte Unterstützung. Stationäre Einrichtungen heißen jetzt in der Eingliederungshilfe besondere Wohnformen und erhalten eine neue Finanzierungsgrundlage. 

  • Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen: Die Eingliederungshilfe umfasst nun nur noch die Fachleistungen, wie z. B. Assistenzleistungen, und nicht mehr existenzsichernde Leistungen. 

  • Pooling von Leistungen: Der § 116 SGB IX ermöglicht es, bestimmte Leistungen wie z.B. Assistenzleistungen oder Leistungen zur Beförderung für mehrere Personen gleichzeitig zu erbringen, sofern dies sinnvoll und zumutbar ist.

Diese Änderungen sollen die Eingliederungshilfe transparenter, individueller und effektiver gestalten. 

Leistungen der Eingliederungshilfe SGB IX

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfasst zahlreiche Leistungen, die in vier Hauptkategorien unterteilt sind: 

1. Leistungen zur sozialen Teilhabe (§§ 113–116 SGB IX) 
Diese Leistungen fördern die gesellschaftliche Teilhabe und beinhalten: 

  • Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX, um eine selbstbestimmte Alltagsbewältigung zu ermöglichen. 
  • Unterstützungsangebote für Freizeitaktivitäten und Mobilität. 
  • Heilpädagogische Leistungen zur Förderung der individuellen Entwicklung. 


Hinweis: Das
Pooling von Leistungen kann hier angewendet werden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wenn mehrere Personen gleichzeitig ähnliche Hilfen benötigen. Ein Beispiel dafür ist die Assistenz in einer Wohngemeinschaft, bei der eine Person mehrere Bewohner:innen betreut. Voraussetzung dafür ist, dass die „gepoolte“ Leistung den individuellen Bedürfnissen gerecht wird und für die betroffenen Personen zumutbar ist. 

2. Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) 
Hierbei geht es um die Unterstützung in Schule, Ausbildung und Studium, z. B.: 

  • Schulbegleitung für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung. 
  • Förderung in Offenen Ganztagsschulen und Assistenz im Hochschulbereich. 
  • Auch hier kann das Pooling von Unterstützungsleistungen nützlich sein, wenn die Bedürfnisse der Klient:innen dies ermöglichen. 


3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 111 SGB IX)
 
Zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen gibt es: 

  • Förderungen für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). 
  • Unterstützung durch das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung. 


Hinweis: Das
Budget für Ausbildung wird nur als Eingliederungshilfe nach § 111 SGB IX gewährt, wenn die betroffene Person Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM hat. Andernfalls, wenn der Anspruch im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM besteht, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.


4. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
 

Diese beinhalten Maßnahmen wie: 

  • Frühförderung für Kinder mit Behinderungen. 
  • Bereitstellung von Heil- und Hilfsmitteln. 

ICF-Kriterien – Eine präzise Bedarfsermittlung für die Eingliederungshilfe

Die präzise Ermittlung des Unterstützungsbedarfs ist ein zentrales Element der Reform durch das BTHG. Hierbei kommen die ICF-Kriterien (International Classification of Functioning, Disability, and Health) zum Einsatz. Diese Kriterien helfen, die Auswirkungen von Gesundheitsproblemen auf das tägliche Leben systematisch zu erfassen und berücksichtigen sowohl die Funktionsfähigkeit als auch die Umweltfaktoren. 

Die ICF besteht aus zwei Hauptbereichen: 

  1. Funktionsfähigkeit und Behinderung: Hierzu zählen die Komponenten Körperfunktionen und -strukturen sowie Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe). 
  2. Kontextfaktoren: Dies umfasst Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren.

Die ICF ermöglicht es Fachkräften, die Bedürfnisse von Klient:innen individuell und ganzheitlich zu erfassen, was zu einer besseren Planung und Dokumentation von Eingliederungshilfe-Leistungen führt. 

Mehr zur ICF und ihrer praktischen Anwendung in der Eingliederungshilfe findest du in unserem ausführlichen Blogbeitrag: ICF & zielgerichtete Dokumentation mit BEWO-Online.

Herausforderungen im Arbeitsalltag der Eingliederungshilfe

Soziale Einrichtungen, darunter auch Einrichtungen im Bereich der Eingliederungshilfe stehen vor vielfältigen Herausforderungen, die ihren Arbeitsalltag zunehmend komplexer machen: 

  • Hoher Dokumentationsaufwand: Fachkräfte müssen zunehmend umfangreiche Nachweise über erbrachte Leistungen führen. 
  • Komplexe Abrechnungsmodalitäten: Abstimmungen mit verschiedenen Kostenträgern der Eingliederungshilfe, wie dem LVR oder LWL, erfordern eine präzise und fehlerfreie Verwaltung. 
  • Effiziente und rechtssichere Organisation: Papierbasierte Systeme sind zunehmend unpraktikabel, zeitaufwändig und fehleranfällig. 
  • Steigende Anforderungen an Fachkräfte: Neben der eigentlichen Betreuung müssen sie sich mit zunehmend bürokratischen und administrativen Aufgaben auseinandersetzen. 


Diese Herausforderungen erfordern
moderne Lösungen, die den Verwaltungsaufwand minimieren und gleichzeitig eine optimale Unterstützung für Menschen mit Behinderungen gewährleisten. 

Digitale Lösungen: Effiziente Verwaltung und zielgerichtete Dokumentation in der Eingliederungshilfe

Der steigende Verwaltungsaufwand macht es für soziale Einrichtungen zunehmend schwieriger, ihre Ressourcen effizient einzusetzen. Digitale Lösungen wie BEWO-Online unterstützen dabei, Dokumentation, Abrechnung und Organisation zu optimieren. 

BEWO-Online ist eine speziell für die Eingliederungshilfe entwickelte Cloud-Software, die sämtliche Prozesse digital abbildet: 

1. Bedarfsermittlung & zielgerichtete Dokumentation 

  • ICF-basierte Dokumentation zur systematischen Erfassung von Maßnahmen und Entwicklungen 
  • Anlegen von Bewilligungszeiträumen mit klar definierten Zielen pro Lebensbereich (Erhaltungs- oder Veränderungsziele) 
  • Terminverwaltung mit Verknüpfung von Zielen zur besseren Nachverfolgung 
  • Chronologische Verlaufsdokumentation mit Filterfunktion 
  • Mobile und digitale Erfassung, auch per Spracheingabe

2. Klient:innenmanagement & Verwaltung 

  • Verwaltung von Stammdaten und individuellen Berichten 
  • Digitale Ablage relevanter Dokumente wie Arztbriefe oder Hilfepläne 
  • Erstellung und Verwaltung von Formularen und Berichten, beispielsweise BEI_NRW 
  • Termine digital quittieren lassen


3. Abrechnung & Controlling

  • Automatisierte Rechnungsstellung für verschiedene Kostenträger 
  • Verwaltung individueller Vergütungssätze, Spitzabrechnungen und Monatsabrechnungen 
  • Erfassung und Auswertung von Betreuungszeiten, Statistiken und Jahresberichten 
  • Nutzung von Textbausteinen und Vorlagen zur Effizienzsteigerung 


Mit
BEWO-Online profitieren Fachkräfte von einer effizienten, cloudbasierten Lösung, welche es ermöglicht administrative Prozesse zu automatisieren, die Dokumentation zu vereinfachen und die Abrechnung zu optimieren. 

Weitere Informationen zu den Funktionen von BEWO-Online speziell für die Eingliederungshilfe findest du hier. 

Warum digitale Lösungen in der Eingliederungshilfe unverzichtbar sind

Digitale Lösungen sind in der Eingliederungshilfe keine bloße Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Sie bieten zahlreiche Vorteile: 

  • Zeiteinsparung durch automatisierte Prozesse. 
  • Flexibilität durch cloudbasierte Nutzung, die jederzeit und überall zugänglich ist. 
  • Fehlerminimierung durch systematische, digitale Erfassung. 
  • Transparenz bei der Leistungserbringung und Abrechnung.


Die steigenden Anforderungen im sozialen Bereich erfordern flexible Lösungen. So gewinnen Fachkräfte mehr Zeit für die direkte Arbeit mit Klient:innen und steigern gleichzeitig die Transparenz und Qualität der Betreuung. 

Jetzt kostenlos testen! Erlebe die Vorteile von BEWO-Online und buche eine unverbindliche Präsentation oder einen kostenlosen Probemonat. 

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