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Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von digitalen Technologien und Inhalten in einer Weise, die sicherstellt, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Einschränkungen gleichberechtigt darauf zugreifen und sie nutzen können.

Das Ziel ist es, eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, die für alle Benutzer, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, leicht zugänglich ist.

WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Richtlinien, die Standards für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten definieren. Dazu gehören Aspekte wie die Verwendung klarer Texte, alternative Texte für Bilder, Tastaturzugänglichkeit und Strukturierung von Inhalten, um sicherzustellen, dass Websites von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten leicht verstanden und genutzt werden können. Die WCAG sind in mehreren Ebenen aufgebaut: Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken.

1. Vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit von Internetangeboten

Wahrnehmbarkeit

Durch das Prinzip der Wahrnehmbarkeit soll sichergestellt werden, dass Funktionen und Informationen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzenden überhaupt bemerkt werden können. Relevant hierbei ist das sogenannte Zwei-Kanal-Prinzip. Das bedeutet, dass Informationen über zwei unterschiedliche Sinneskanäle wahrgenommen werden können. Vereinfacht kann man daher sagen: Alle Informationen, die sehend erfasst werden können, auch hörbar machen.

Bedienbarkeit

Damit die Nutzenden mit den IT-Lösungen interagieren können, müssen diese auch für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein. Dazu gehören unter anderem die Tastaturbedienbarkeit, auf die insbesondere motorisch beeinträchtigte und auch blinde Menschen angewiesen sind und der Verzicht auf Blinken und Blitzen, um für Menschen mit Epilepsie Anfälle zu vermeiden.

Verständlichkeit

Die Inhalte sollten für das größtmögliche Publikum gut lesbar und verständlich sein. Auch dann, wenn diese laut vorgelesen werden. Daher ist es relevant, eine möglichst klare und einfache Sprache zu verwenden und bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen oder Abkürzungen bereitzustellen, sodass fachfremde Personen, Menschen mit einer anderen Muttersprache und/oder kognitiv beeinträchtigte Menschen die Inhalte gut verstehen können.
Zum Prinzip der Verständlichkeit gehören auch die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche mit einer konsistenten Darstellung und Navigation und eine Unterstützung darin, Eingabefehler zu vermeiden.

Robustheit

Die Robustheit bedeutet eine hohe Kompatibilität der bereitgestellten Inhalte mit den genutzten Benutzeragenten (insbesondere dem Webbrowser) und assistiven Technologien (insbesondere einem Screenreader). Das heißt, dass bei der Bereitstellung der Inhalte Standards (korrekte Syntax, einheitliche Nutzung von HTML, usw.) eingehalten werden müssen.

2. Richtlinien

Die 13 Richtlinien der WCAG 2.1 bilden den Rahmen und die Zielvorgaben auf die hingearbeitet werden soll, um Inhalte barrierefrei(-er) zu gestalten.

  • Textalternativen
  • Zeitbasierte Medien
  • Anpassbar
  • Unterscheidbar
  • Tastaturbedienbar
  • Ausreichend Zeit
  • Anfälle und körperliche Reaktionen
  • Navigierbar
  • Eingabemodalitäten
  • Lesbar
  • Vorhersehbar
  • Hilfestellung bei Eingabe
  • Kompatibel

3. Erfolgskriterien

Für jede Richtlinie werden testbare Erfolgskriterien bereitgestellt. Hiermit können die WCAG im Rahmen von Tests auf Spezifikationen, Beschaffungen, Verordnungen oder Verträge angewendet werden.

Hierzu gehören unter anderem folgende Kriterien:

  • Erläuterungen zum Zweck und Nutzen des Erfolgskriteriums
  • Beispiele für die Umsetzung
  • Links zu Techniken, die einem Erfolgskriterium genügen
  • Links zu weiteren empfohlenen Techniken
  • Links zu Fehlertechniken, die einem Erfolgskriterium nicht genügen

4. Techniken: ausreichende und empfohlene

Für jede Richtlinie und jedes Erfolgskriterium sind Techniken für die Umsetzung dokumentiert. Diese sind informativ und werden in ausreichende und empfohlene Techniken unterschieden.

  • Ausreichend:
    Techniken, um die Erfolgskriterien zu erfüllen.
  • Empfohlen:
    Techniken, die über das hinausgehen, was von den Erfolgskriterien als Mindeststandard verlangt wird.

Fazit

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung in vielen Ländern, sondern auch ein wichtiger ethischer Aspekt. Durch die Integration barrierefreier Prinzipien wird nicht nur die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglicht, sondern es entsteht auch eine inklusive(-re) digitale Gesellschaft für alle Benutzer:innen.