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10 Tipps zur Bewo-Selbständigkeit

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Menschen, die den Schritt in die Bewo-Selbständigkeit wagen möchten. Es geht dabei um die Zulassung des Sozialhilfeträgers, damit die Leistungen zukünftig über diesen abgerechnet werden können.
Das Problem? Es gibt nur sehr wenige Informationen im Internet, die Aufschluss darüber geben, welche Schritte am Anfang zu gehen sind und worauf man achten sollte.

Getreu dem Motto „Best Practice“, haben wir uns mit einem erfolgreichen Bewo-Anbieter aus Leverkusen und langjährigem Kunden von BEWO-Online zu diesem Thema ausgetauscht. Er ist seit Jahren im Betreuten Wohnen selbständig und leitet inzwischen zwei Standorte. Die wichtigsten Aspekte aus dem Gespräch haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Die Informationen beziehen sich auf den Bereich NRW. In anderen Bundesländern gelten andere Anforderungen, die teilweise auch auf kommunaler Ebene geregelt sein können.

  1. Qualifikation
  2. Zulassungsantrag beim Kostenträger
  3. Fachkonzept
  4. Kooperationsvereinbarung
  5. Persönliches Gespräch
  6. Unternehmensform
  7. Personalbeschaffung & Fachkräftemangel im Sozialwesen
  8. Insolvenzrisiko
  9. Reichweite erhöhen
  10. Digitalisierung
  11. Fazit

1. Qualifikation

Im Laufe der Zeit haben sich die Anforderungen geändert: Während des Zulassungsverfahrens beim Kostenträger sind Erfahrungen vorzuweisen, aus denen hervorgeht, dass Sie ausreichende Qualifikationen für die Betreuung der Betroffenen vorweisen können.

Die vorzuweisenden Fertigkeiten sind abhängig von der Art des Leistungsangebots sowie von ihrer Zielgruppe. Wenn Sie also suchterkrankte Menschen betreuen wollen und Ihr Gesamtkonzept an die Erlebnispädagogik anknüpft, müssen Sie in dieser Hinsicht Kompetenzen vorweisen können.

Zusätzlich müssen Sie einen Fachkräfteschlüssel von (mindestens) 70% qualifiziertem Personal zu 30% nicht qualifizierten Personal nachweisen. Möchten Sie sich beispielsweise als Einzelunternehmer:in  selbständig machen, benötigen Sie selbst die entsprechenden Qualifikationen. Planen Sie dahingegen eine Bewo-Selbständigkeit im Zusammenschluss mit anderen, können Sie auch studierter Betriebswirt sein, insofern Ihre Kolleg:innen die notwendige Fachkompetenz mitbringen. Hierbei ist lediglich der Fachkräfteschlüssel zu berücksichtigen.

2. Zulassungsantrag beim Kostenträger

Um eine Zulassung vom Kostenträger zu erhalten, müssen Sie zu diesem Kontakt aufnehmen und sich mit der regionalen Sachbearbeitung in Verbindung setzen. Dort fragen Sie die notwendigen Unterlagen an.
Unabhängig davon, ob Sie sich telefonisch oder schriftlich an den Träger wenden, sollten Sie bereits im Erstkontakt die sozialrechtlichen Grundlagen und somit auch die relevanten Paragraphen beherrschen.

Neben allgemeinen Daten, wird man von Ihnen eine ausführliche Niederlegung Ihres Fachkonzepts anfordern. In NRW ist das Fachkonzept Voraussetzung für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen Kostenträger und Leistungserbringer.

3. Fachkonzept

Das Fachkonzept ist ein wichtiger Teil der von Ihnen verlangt, sich intensiv und ganzheitlich mit der Planung Ihrer zukünftigen Leistungserbringung auseinanderzusetzen.
Als Orientierungsrahmen für die Anforderungen an ein Fachkonzept, dient der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX. Folgende Aspekte müssen mitunter beschrieben und anerkannt werden, damit es zu einem Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen Kostenträger und Leistungserbringer kommt:

  • Leistungsbezeichnung
  • Rechtsgrundlage
  • Ziel der Leistung
  • Personenkreis
  • Art und Inhalte der Leistung
  • Umfang der Leistung
  • Qualität und Wirksamkeit
  • Personalqualifikation
  • Sächliche Ausstattung
  • Betriebsnotwendige Anlagen des Leistungserbringers
  • Dokumentation und Nachweise

Machen Sie sich also mit dem Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX vertraut, denn dort sind die obigen Aspekte genauer aufgeführt. Den LRV können Sie hier herunterladen.

4. Kooperationsvereinbarung

Im Rahmen des Zulassungsantrags beim Kostenträger müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung vorweisen. Mit dieser schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und einem weiteren Bewo-Anbieter wird Ihre Vertretung im Urlaubs-, Krankheits- oder Todesfall geregelt und gesichert. Diese entfällt allerdings, wenn gleich zu Beginn eine gewisse Anzahl an qualifizierten Gründungsmitgliedern vorhanden ist.

5. Persönliches Gespräch

Nachdem Ihre Unterlagen beim zuständigen Kostenträger geprüft worden sind, lädt man Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. In der Regel nehmen an diesem Gespräch die regionale Sachbearbeitung, ein Fall-Manager sowie eine weitere Person seitens des Trägers teil. Sie stellen sich und Ihr Konzept nochmal vor und beantworten eventuelle Rückfragen. Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Fachkonzept nach dem Gespräch nochmal überarbeiten und erneut einreichen.

6. Unternehmensform

Durch die falsche Wahl bei der Unternehmensform können wirtschaftliche Nachteile entstehen. Generell ist es also wichtig, hier die richtige Entscheidung zu treffen und sich gegebenenfalls auch externe Unterstützung durch Steuerberater:innen einzuholen. Es macht Sinn nach jemandem zu suchen, der bereits Erfahrungen mit Unternehmen in der Eingliederungshilfe vorweisen kann. Wenn Sie also geringe Kenntnisse im Bereich Unternehmertum haben, ist gerade zu Beginn der Selbständigkeit eine externe Beratung wichtig.

7. Personalbeschaffung vs. Fachkräftemangel im Sozialwesen

Besonders im Gesundheits- und Sozialwesen ist der Fachkräftemangel eine Herausforderung für Arbeitgeber:innen. Überlegen Sie sich frühzeitig, wie Sie Ihre Attraktivität als Arbeitergeber:in steigern. Vor allem junge Menschen legen viel Wert auf flexible Arbeitszeitmodelle, dezentrales Arbeiten und eine moderne Ausstattung.

8. Insolvenzrisiko

Vorausgesetzt, dass Sie über den Sozialhilfeträger abrechnen möchten, müssen Sie mit Ihren Betreuungsleistungen in Vorkasse gehen. Warum? Weil die Kostenzusage des Kostenträgers erst Wochen nach der Betreuungsanfrage bei Ihnen vorliegt. Besonders am Anfang Ihrer Selbständigkeit ist das Insolvenzrisiko also erhöht. Indem Sie Ihr Controlling digitalisieren, können Sie dieses Risiko reduzieren.

9. Reichweite erhöhen

Die Nachfrage nach Angeboten für die Eingliederungshilfe steigt weiterhin an. Natürlich gibt es regionale Unterschiede, die hierbei zu beachten sind. Die hohe Nachfrage alleine reicht nicht aus – Ihre potentiellen Klient:innen müssen erst einmal wissen, dass es Sie gibt. Dafür gibt es hilfreiche Tipps von unserem Interview-Partner:

  • Google Business Account erstellen, damit man Sie über die Suchmaschine finden kann
  • aussagekräftige und moderne Website, auf welcher Sie Ihr Unternehmen präsentieren
  • Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram & Co können abhängig von Ihrer Zielgruppe relevant für Sie sein
  • Beantragen Sie eine Listung beim regionalen Amt für Soziales-und Gesundheit, dem Beratungsnetzwerk KOKOBE und dem zuständigen SPZ Ihrer Region. Wenn dort Betreuungsanfragen eingehen, wird man gegebenenfalls auf Ihr Unternehmen hinweisen. Die Listung ist für Sie kostenlos, also nutzen Sie die Chance!
  • Tragen Sie sich im Bewo-Finder ein

10. Digitalisierung

Es gibt immer noch Leistungsträger:innen, die ihr Unternehmen mit Excel-Tabellen verwalten. In kleineren Betrieben mag diese Lösung funktionieren. Doch wenn ein Unternehmen erstmal wächst, verliert man schnell den Überblick. Setzen Sie sich also frühzeitig, schon vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit als Bewo-Anbieter:in, mit dem Thema Software auseinander. Eine gute Software hilft Ihnen Stammdaten und Termine zu verwalten, sowie den Überblick über Ihre Stundenkontingente zu behalten. Wir bieten unsere Software als „Starthilfe“ kostenlos und vollumfänglich nutzbar an. Schauen Sie sich in jedem Fall mehrere Software-Anbieter an, die Anforderungen sind hier oft sehr unterschiedlich.

11. Fazit zur Bewo-Selbständigkeit

Sie wissen nun, welche Voraussetzungen Sie für eine Bewo-Selbständigkeit erfüllen müssen, wie Sie den Prozess der Zulassung beim Kostenträger anstoßen und was Sie im Laufe des Verfahrens erwartet. Zudem kennen Sie jetzt Maßnahmen, die Ihre Reichweite gleich zu Beginn erhöhen können und teilweise sogar kostenlos für Sie sind. Außerdem wurden Sie über Risiken aufgeklärt und können diese ab Beginn Ihrer Selbstständigkeit berücksichtigen.

Die bürokratischen Hürden für eine Bewo-Selbständigkeit sind am Anfang hoch – Doch der Aufwand lohnt sich! Durch Ihre Bewo-Selbständigkeit können Sie eigene Standards und Maßstäbe setzen und sich Ihr eigenes Team von kompetenten Fachkräften zusammenstellen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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