Partizipativ, individuell und für alle transparent – damit zeichnet sich das neue digitale Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW aus, das die vorherigen Hilfeplansysteme ersetzt. Grundlage der Änderung ist die Anpassung des BTHG, dass Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet, ein einheitliches System pro Bundesland zu verwenden. Seit 2018 läuft in NRW die schrittweise Umstellung des Kostenträgers LVR sowie ebenfalls des Kostenträgers LWL.
Ressourcenorientierter Ansatz zur Bedarfsermittlung
Basierend auf dem bio-psychosozialen Modell des Klassifikationsmodells ICF steht die Wechselwirkung zwischen Umweltfaktoren, personenbezogenen Faktoren und Körperfunktionen im Vordergrund der Bedarfsermittlung. Beim ICF liegt der Fokus im Gegensatz zum ICD nicht auf Krankheiten und gesundheitlichen Problemen, sondern auf der Funktionsfähigkeit und Teilhabe der Person. Denn die persönliche Einschränkung ist nicht allein abhängig von der diagnostizierten Behinderung, sondern ebenfalls von den vorhandenen Ressourcen, die der Mensch mitbringt. Es wird also bedarfsorientiert folgende Frage beantwortet: Was funktioniert bereits gut und wo besteht noch Unterstützungsbedarf?
Der BEI_NRW ist aufgebaut als Gesprächsleitfaden, durch den die Zieldefinition schrittweise erfolgt: Zuerst formuliert die:der Antragstellende ihre:seine persönlichen Ziele. Diese können sowohl den Erhalt, die Stabilisierung sowie die Veränderung eines Lebensumstands betreffen und werden kommentarlos und wertfrei aufgenommen. Denn hier spielen die subjektive Wahrnehmung und die individuellen Lebensumstände der:des Betreuten die entscheidende Rolle. Durch die Fragestellung „Was hindert den Menschen daran, ihre:seine Ziele zu erreichen?“ wird die Umwelt mit in Betracht gezogen. Die abschließenden konkreten Ziele des Leistungsantrags werden definiert und bei Folgeanträgen nach der SMART-Methode (Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realistisch, Terminiert) auf ihre Wirkung überprüft.
Aktivität und Teilhabe
Um die aktuelle Lebenssituation zu erfassen, also Bereiche wie Arbeit, Wohnen und Freizeitgestaltung, wird neben der persönlichen Sicht des:der Antragsteller:in auch die ergänzende Sicht einer nahestehenden Person aufgenommen. Das kann beispielsweise ein:e Angehörige:r oder eine vorherige Betreuungsperson sein.
Anhand einer fünfschrittigen Skalierung werden die Aktivität, also die Fähigkeit alltägliche Aufgaben zu erledigen sowie die Teilhabe in der Gesellschaft oder der Familie beurteilt. Daraus wird der Leistungsumfang ermittelt. Die Maßnahmen werden positiv formuliert: Mit welchen Mitteln sollen die Ziele erreicht werden?
Der BEI_NRW setzt somit auf einen ganzheitlichen Ansatz, der das Umfeld und die Ressourcen der:des Antragstellenden mit erfasst. So kann der Bedarf individuell ermittelt und die Selbstständigkeit bestmöglich gefördert werden.
Implementierung des BEI_NRW bei BEWO-Online
In unserer BEWO-Online Software war das vorherige Hilfeplansystem vollständig integriert. Wir planen dies nun auch für den BEI_NRW. Da sich die Kostenträger noch in der Umstellungsphase befinden, warten wir aktuell auf die Fertigstellung, um den BEI_NRW anschließend für unsere Kund:innen in BEWO-Online zu integrieren.
Weiterführende Links:
https://www.teilhabeberatung.de/woerterbuch/icficd
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/soziales/menschenmitbehinderung/
1_dokumente/hilfeplan/Handbuch_BEI-NRW_10_04.pdf