Jugendhilfe

Worum geht es bei der Jugendhilfe?

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ – Heißt es in § 1 des SGB VIII. 

Im Rahmen der Jugendhilfe werden junge Menschen von Sozialarbeiter:innen betreut. Ähnlich wie in der Eingliederungshilfe, gibt es auch hier die Möglichkeit der ambulantenteil- oder vollstationären Hilfe

Der generelle Auftrag liegt hierbei in der Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung. Oft erhalten die jungen Menschen Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  • Entwicklung und Umsetzung von beruflichen oder schulischen Perspektiven
  • Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Akzeptanz und Umgang mit den eigenen psychischen Problemen

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