„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ – Heißt es in § 1 des SGB VIII.
Im Rahmen der Jugendhilfe werden junge Menschen von Sozialarbeiter:innen betreut. Ähnlich wie in der Eingliederungshilfe, gibt es auch hier die Möglichkeit der ambulanten–, teil- oder vollstationären Hilfe.
Der generelle Auftrag liegt hierbei in der Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung. Oft erhalten die jungen Menschen Unterstützung in den folgenden Bereichen:
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